Die Ausbildung zu folgenden Führerscheinklassen könnt Ihr bei uns machen:
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Klasse A 1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Verhältnis Leistung/ Leermasse max. 01 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung bis max. 15 kW.
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) von einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Verhältnis Leitung/ Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse. Bei Anhängern mit einem z.G. von mehr als 750 kg ist die z.G. der Kombination auf 3500 kg beschränkt.
Klasse BE
Anhänger über 750 kg und bis 3500 kg z.G.
Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Führerscheinklasse B. Die z.G. der Kombination ist beschränkt auf 4250 kg.
Klasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Klasse CE
Kraftwagen über 3,5 t z.G. nach oben keine Beschränkung und Anhänger über 750 kg.
Klasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Leermasse max. 350 kg.
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, sofern sie nach Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und nur für solche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhänger. Dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/ gefahren werden.
Mofa
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und max. 50 ccm.
Für die Klasse B:
Cross Polo
Für die Klasse A und A2
Yamaha, FZ 6
Für die Klasse A1:
Yamaha, YBR 125
Für die Klasse M:
Yamaha
Für die Mofaprüfbescheinigung:
Peugeot
Für die anderen Führerscheinklassen stehen moderne Leihfahrzeuge zur Verfügung.
Kontakt
Wolferstetter Weg 4
97900 Külsheim
Öffnungszeiten
Filialen
Freitag, 19.00 bis 20.30 Uhr
Öffnungszeiten
Filialen
Freitag, 19.00 bis 20.30 Uhr